Gebietsverlust

Nach der Kampfphase werden alle Gebiete herrenlos, die von feindlichen Armeen besetzt sind.

Dabei muß die gesKK (inklusive Boni/Mali) aller zum Besitzer befeindeten Armeen mindestens 5% der BE des Gebietes aufweisen und mindestens doppelt so hoch sein wie die gesKK aller anwesenden Besitzereinheiten und dessen Freunde.

Die Gebiete sind dann zunächst herrenlos und können ab der Folgerunde erobert werden (siehe 5.5 Erobern von Gebieten).

Beispiel:
Im Gebiet von Volk A hat dieses eine gesKK von 2, sowie ein befreundetes Volk B mit gesKK 1. Die BE betragen 38 (5%: 2). Das befeindete Volk C ist mit gesKK 5 vertreten. Damit bleibt das Gebiet im Besitz von Volk A.
Eine gesKK 1 von Volk D (ebefalls befeindet) würde aber schon für die Herrenlosigkeit genügen.



mino 2007-04-20